Die Form der Regierung von Kolumbien ist, wie es in der seit dem 20. Juli 1991 gültigen Politischen Verfassung von Kolumbien[1] festgelegt worden ist, ein Präsidialstaat mit Gewaltenteilung: Exekutive, Legislative und Judikative.[2] Der Präsident der Republik und die Gouverneure der Departements sind für die Durchsetzung der nationalen Vorschriften zuständig.